ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER FINCA CARE SL

A. GEMEINSAME AGB FÜR ALLE DIENST- UND WERKLEISTUNGEN

 

1. Dienst- und Werkleister
Handelnde Gesellschaft ist die Finca Care SL, Es Putxet 51, Poligono 4, Apt. Correos 19, 07510 Sineu, Islas Baleares, España, C.I.F. B-67986273 im Nachfolgenden „Finca Care SL“ genannt, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jan Ihden, volljährig, wohnhaft in Polígono 4, Parcela 51, Postfach 19, 07510 Sineu, mit deutscher Reisepassnummer C1TCRXMTT4D und spanischer Steuernummer (NIE) Y3428163-G.


2. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Dienst- und Werkleistungen, die von Finca Care SL im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit angeboten werden. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Finca Care SL sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr und die rechtlichen Beziehungen mit ihren Kunden sowie die Nutzung ihrer Webseite (https://www.fincacare-mallorca.com/ sowie aller dazugehörenden Unterseiten) und des sich daraus ergebenden Inhalts und Angebots. Sie bewirken, dass der Vertragsabschluss durch ein vorformuliertes Regelwerk vereinfacht, beschleunigt und standardisiert wird. Für Kaufleute gelten diese auch für künftige Geschäftsbeziehungen und rechtliche Beziehungen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.


3. Datenschutz und Geheimhaltung
3.1 Finca Care SL ist verpflichtet, das Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und den Königlichen Erlass 1720/2007 vom 21. Dezember sowie weitere anwendbare datenschutzrechtliche Vorschriften einzuhalten.
3.2 Finca Care SL wird die Informationen, die sie vom Kunden in oder zur Ausübung des vorliegenden Vertrages zur Verfügung gestellt bekommt oder die ihrer Natur nach vertraulich sind, geheim halten. Hiervon ausgeschlossen sind solche vertraulichen Informationen, die durch den Kunden öffentlich bekannt gemacht wurden oder die aufgrund von Gesetzen, Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsbeschlüssen öffentlich gemacht werden müssen.
3.3 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Finca Care SL zur Erfüllung seiner Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.


4. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
4.1 Auf das gesamte Vertragsverhältnis in Zivilsachen zwischen Finca Care SL und ihren gewerblichen Vertragspartnern findet vorbehaltlich anderweitiger individueller Vereinbarungen spanisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
4.2 Sollte das Vertragsverhältnis zwischen Finca Care S.L. und einem Verbraucher vorliegen, findet das spanische Recht insoweit Anwendung, sofern es die Verbraucherschutzrechte des Landes nicht tangiert, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Als Verbraucher ist jede natürliche Person zu bezeichnen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die hauptsächlich weder ihrer selbständig beruflichen oder gewerblichen Beschäftigung zugerechnet werden können.
4.3 Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind, wenn der Kunde oder Vertragspartner kein Verbraucher ist und sich aus der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2012 nicht zwingend etwas anderes ergibt, die Gerichte am Geschäftssitz von Finca Care S.L. zuständig. Als Verbraucher ist jede natürliche Person zu bezeichnen, die Rechtsgeschäfte zu Zwecken abschließt, die hauptsächlich weder ihrer selbständig beruflichen oder gewerblichen Beschäftigung zugerechnet werden können.


5. Widerruf
Als Verbraucher kann Ihnen ein Widerrufsrecht zustehen. Im Detail wird hierzu auf die gesonderte Widerrufsbelehrung von Finca Care SL verwiesen.


6. Benachrichtigungen
Alle Benachrichtigungen müssen mittels spanischem Einschreiben (Burofax) an die auf der ersten Seite des individuellen Vertrages bezeichneten Anschriften erfolgen. Jedwede Änderung der Anschriften muss der jeweils anderen Partei unmittelbar und in schriftlicher Form mitgeteilt werden.
 


7. Leistungsspektrum
Diese AGB beziehen sich auf die Leistungsspektren von Finca Care SL Immobilienservice, Baurenovierung & Bauaufsicht sowie Vermittlung. Für all diese gilt: 


8. Beauftragung und Preise
Finca Care SL erbringt Dienst- und Werkleistungen ausschließlich auf Basis zuvor unterbreiteter Kostenvoranschläge oder der gültigen Preislisten und Stundensätze. Bei Bedarf können diese auf Anfrage des Kunden und zu seiner Kenntnis übermittelt werden.


9. Zahlungen und Verzug
9.1 Sofern der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, hat er auch Gerichtskosten, Honorare von Anwälten und Gerichtsbevollmächtigten (Procurador) sowie sonstige Kosten, die aufgrund dieses Vertragsbruchs entstehen, zu tragen.
9.2 Sämtliche Zahlungen haben kostenfrei für die Finca Care SL auf deren Konto in Euro oder per Scheck oder per Einzugsermächtigung zu erfolgen.


10. Einsatz von Subunternehmern
Finca Care SL ist grundsätzlich berechtigt, Subunternehmer mit der Erbringung von Dienstleistungen oder Werkleistungen zu beauftragen.


11. Vertragliche Nebenpflichten
11.1 Der Kunde gestattet Finca Care SL, ihren Mitarbeitern und Nachunternehmern, zur Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen sein Grundstück zu betreten sowie sämtliche zur Ausführung notwendige Materialien auf das Grundstück zu verbringen und dort abzustellen oder zu lagern.
11.2 Der Kunde hat alle zur Ausführung der Tätigkeit notwendigen Schlüssel an Finca Care SL zu übergeben. Eine Empfangsbestätigung wird gesondert ausgestellt.
11.3 Anfallende Kosten für sanitäre Einrichtungen, Strom, Wasser, Gas oder sonstige Kosten zur Ausführung der Arbeiten werden vom Kunden getragen.


12. Haftung
12.1 Die Haftung von Finca Care SL ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie ist stets ausgeschlossen, wenn die Schäden durch Handlungen oder Unterlassen des Kunden verursacht wurden oder durch die Nichteinhaltung von Finca Care SL oder dessen Personal gestellten Regeln oder Empfehlungen.
12.2 Die Verpflichtungen, die sich aus dieser Klausel ergeben, gelten auch für die Angestellten und Subunternehmer von Finca Care SL. Finca Care SL haftet für das Fehlverhalten seiner Angestellten und Subunternehmer gemäß den Bedingungen des vorstehenden Absatzes. In einem solchen Fall tritt Finca Care SL sämtliche Ansprüche, die sie gegen ihre Subunternehmer hat, an den Kunden ab. Der Kunde nimmt den Forderungsabtritt an und befreit die Finca Care SL im Gegenzug von ihrer Pflicht, ihm Schadens-, Aufwendungs- und Nutzungsausfallersatz zu leisten.


13. Kündigungsrecht
13.1 Finca Care SL hat das Recht, den jeweiligen Vertrag zu kündigen, sofern der Kunde mit einer Zahlung im Verzug ist. Der Verzug tritt auch ein, wenn eine Abbuchung der Beträge vom Konto des Kunden nicht erfolgen kann.
13.2 Die Partei, die den Vertrag wegen Nichterfüllung auflösen will, hat die andere Partei unter Setzung einer Frist von zwei Wochen zur Nacherfüllung aufzufordern. Kommt die vertragsbrüchige Partei dieser Aufforderung innerhalb der angezeigten Frist nicht nach, so kann die andere Partei von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch machen. Das Recht der Parteien auf außerordentliche fristlose Kündigung wegen wesentlicher Vertragspflichtverletzung bleibt hiervon unberührt.


14. Wettbewerbsverbot
14.1 Der Kunde verpflichtet sich, keine Personen, die Dienst- oder Werkleistungen an die Finca Care SL erbringen, mittelbar oder unmittelbar zu beauftragen oder zu beschäftigen. Die Verpflichtungen aus dieser Klausel bleiben auch nach Vertragsende für die Dauer von einem Jahr bestehen.
14.2 Im Falle der Nichteinhaltung ist der Kunde verpflichtet an den Dienstleister Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 € zu bezahlen.

 

B. AGB FÜR DAS LEISTUNGSSPEKTRUM IMMOBILIENSERVICE


Für das Leistungsspektrum Immobilienservice gilt:

1. Leistungen
1.1 Der Immobilienservice beinhaltet die Kontrolle der Immobilie des Kunden und dessen Anlagen.
1.2 Zum Immobilienservice gehören bei entsprechender Buchung auf wöchentlicher Basis:

  1. Lüften der Räumlichkeit
  2. Kontrolle der Haustechnik innen und außen auf Funktion. Die Kontrolle der Haustechnik auf Funktion ist beschränkt auf Heizung, Klima, Elektrik, Wasser, Bussysteme. Ausgeschlossen ist Gas. Bei Feststellen von Funktionsfehlern beauftragt Finca Care SL nach Absprache mit dem Kunden auf dessen Kosten einen entsprechenden Dienst- oder Werkleister.

1.2.3 Gartenpflege und Kontrolle der Funktion der Gartenbewässerung. Hierzu gehört

Gartenpflege und Kontrolle der Funktion der Gartenbewässerung. Hierzu gehört: ist ausreichender Wasserdruck vorhanden, ist der Speicher für die Gartenbewässerung ausreichend gefüllt. Ausgeschlossen ist die Haftung für absterbende Pflanzen aus Altersgründen und/oder Schädlingsbefall. Bei Feststellen von Funktionsstörungen an der Bewässerungsanlage beauftragt Finca Care SL nach Absprache mit dem Kunden auf dessen Kosten einen entsprechenden Dienst- oder Werkleister. Bei Feststellen von Funktionsstörungen an der Bewässerungsanlage beauftragt Finca Care SL nach Absprache mit dem Kunden auf dessen Kosten einen entsprechenden Dienst- oder Werkleister.

  1. Fegen von Terrassen und Wegen. Das Fegen von Terrassen und Wegen beschränkt sich auf gepflasterte oder asphaltierte Teile des Grundstücks. Ausgeschlossen ist die Säuberung von sandigen, kiesigen oder grasbewachsenen Teilen des Grundstücks sowie Straßen oder Wegen, die neben den Grundstücksgrenzen verlaufen.
  2. Poolpflege und Kontrolle des Pools. Hierzu gehören die Überwachung der Wasserwerte und ggf. Einstellung der erforderlichen Chemie, die Kontrolle des Wasserstandes und Nachregulierung des Niveaus, die Reinigung des Pools inklusive Absaugen des Bodens und Reinigung der Skimmer, Säubern der Einstiegshilfen und Halterungen, Überprüfung der Pooltechnik (Pumpen/Filter/Beleuchtung), Informationsaustausch hinsichtlich des Zustands des Pools über das Büro des Dienstleisters per E-Mail oder Telefon. Ausgeschlossen ist das Hinzufügen von Poolchemie, das gesondert gebucht werden kann.
  3. Weitere Dienstleistungen. Darüber hinaus gehören zum Immobilienservice bei entsprechender Buchung:
  4. Eintragung in der Alarmkette i.d.R. als Erstkontakt
  5. Concierge-Service. Der Concierge-Service beinhaltet die Besorgung von Nahrung und Gebrauchsgegenständen jeglicher Art wie z.B. Supermarkteinkäufe, Kaminholz etc.
  6. Kontrolle der Finca nach Unwettern innerhalb von 24 Stunden nach Schluss des Unwetters auf Schäden. Zu Unwettern zählen starke Regengüsse ab 17 ml pro Quadratmeter und Stunde, Gewitter, Hagel, Schnee und starke Winde ab 45km/h.
  7. Erstellung einer individuellen Info-Mappe. Diese beinhaltet die Themen WLAN, Haustechnik, Restauranttipps, Ausflugziele und Badebuchten.
  8. Schlüsselübergabe an Drittparteien. Hierzu gehört die Übergabe an Besucher, Freunde, Familie, Lieferanten, externe Dienstleister, Kooperationspartner der Finca Care SL oder Feriengäste, falls die Finca ferienvermietet wird. Im Falle einer Ferienvermietung ist der Kunde selbst für die Einholung sämtlicher nach Gesetz vorgeschriebenen Lizenzen und die Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen für eine legale Vermietung zuständig. Der Dienstleister handelt zu keiner Zeit als Vermittler zwischen Feriengast und Kunde und erbringt auch keine mit einer solchen im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
  9. Veranlassung von KfZ-Service wie TÜV und Inspektionen

2. Fristen
2.1 Der Dienstleistungsvertrag wird für die Dauer von einem Jahr geschlossen. Sofern keine der Parteien das Vertragsverhältnis vier Wochen vor Ablauf des jeweiligen Jahres schriftlich kündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr.
2.2 Sollte ein von den Parteien vereinbarter Wochentag zur Leistungserbringung auf einen spanischen und/oder balearischen und/oder lokalen Feiertag fallen, so erbringt Finca Care SL ihre Dienstleistungen an einem von ihr frei wählbaren anderen Wochentag innerhalb derselben Kalenderwoche. Eine vereinbarte Dienstleistung, die laut eines vorliegenden Vertrags an zwei oder mehr Tagen pro Woche zu erfolgen hat, hat in Kalenderwochen, in die zwei spanische und/oder balearische und/oder lokale Feiertage fallen, lediglich einmal zu erfolgen.
2.3 Sollte die Erbringung der Dienstleistungen aufgrund eines vom Kunden zu verantwortenden Verhaltens oder Zustands nicht an den angegebenen Tagen oder innerhalb der angegebenen Fristen möglich sein, so hat Finca Care SL die Nichterbringung der Leistung nicht zu verantworten. Die Nachholung der Leistung steht in diesem Fall im freien Ermessen von Finca Care SL.


3. Vergütung
3.1 Der Preis für die gebuchte Dienstleistung richtet sich nach der individuell als Annex zum Vertrag genommenen Preisliste. Bei Fehlen einer solchen, richtet sich der Preis nach der unter *** einsehbahren Preisliste. Alle dort gelisteten Preise sind Nettopreise. Hinzu kommt die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige spanische Mehrwertsteuer (IVA). Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich und berücksichtigt eventuell anfallende Einbehalte zur Einkommensteuer (Retención IRPF).
3.2 Zusätzlich zu den Preisen für die Dienstleistungen wird bei jeder Beauftragung von zusätzlich buchbaren Dienstleistungen, das bedeutet bei Dienstleistungen, die nicht auf wöchentlicher Basis erbracht werden, eine Fahrtkostenpauschale i.H.v. 50,00 € fällig. Bei Dienstleistungserbringung auf wöchentlicher Basis sind Fahrtkosten in den Preisen beinhaltet.
3.3 Darüber hinaus zahlt der Kunde zusätzlich zu dem benannten Preis einen Kostenvorschuss in Höhe von 500,00 € zur Deckung von anfallenden Auslagen. Sobald dieser Kostenvorschuss verbraucht ist, informiert Finca Care SL den Kunden hierüber und ist ohne weitere Voraussetzungen dazu berechtigt, einen weiteren Kostenvorschuss in gleicher Höhe zu verlangen. Finca Care SL verpflichtet sich, die Kostenvorschüsse auf einem von seinem Geschäftskonto unabhängigen Konto zu verbuchen. Alle Auslagen werden detailliert auf der monatlichen Rechnung aufgeführt. Der Kunde ermächtigt Finca Care SL ausdrücklich dazu, Guthaben des Kostenvorschusskontos zur Zahlung von offenen Rechnungen der Finca Care SL gegenüber dem Kunden zu verwenden.
3.4 Die Zahlungen erfolgen im Voraus durch Bankeinzug zu jedem 1. eines Monats für den jeweils laufenden Monat vom Konto des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, bei Vertragsschluss die entsprechende(n) Einzugsermächtigung(en) auszufüllen, zu unterschreiben und der Finca Care SL zu übergeben.
3.5 In den Fällen, in denen die Lastschrift nicht erfolgen kann, hat der Kunde die anfallenden Gebühren des Rücklastschriftverfahrens zu tragen. Bei fehlgeschlagenem Bankeinzug entfällt die Gegenleistungspflicht der Finca Care SL.
3.6 Mangels Einzugsermächtigung erfolgen die Zahlungen jeweils auf Rechnung zu jedem 1. eines Monats für den jeweils laufenden Monat auf das Konto der Finca Care SL.

C. AGB FÜR DAS LEISTUNGSSPEKTRUM BAURENOVIERUNG & BAUAUFSICHT


Für das Leistungsspektrum Baurenovierungen und Bauaufsicht gilt:

1. Preise
1.1 Die Preise von Kostenvoranschlägen oder Angeboten enthalten keine Materialtransportkosten. Der Endpreis bei Einheitspreis- oder Stundenlohnvereinbarungen kann darüber hinaus variieren und ist abhängig von den Preisschwankungen der Unternehmen, die der Finca Care SL Produkte, Dienst- oder Werkleistungen liefern.
1.2 Bei Unterbreitung eines Kostenvoranschlags durch Finca Care SL stellt dieser ein Angebot an den Kunden dar, an welches Finca Care SL einen Monat ab Zugang beim Kunden gebunden ist. Diese Bindungswirkung gilt nur für eigene Dienst- und Werkleistungen von Finca Care SL, nicht aber bei Kostenvoranschlägen, die durch Subunternehmer übermittelt werden. Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Kunden zustande, was in der Regel schriftlich erfolgt.
1.3 Die Dienst- oder Werkleistungen von Finca Care SL werden begonnen bzw. weitergeführt, wenn der Kunde den vereinbarten Kostenvorschuss geleistet hat. Finca Care SL hat keine Verpflichtung, mit den Dienst- oder Werkleistungen zu beginnen oder diese weiterzuführen, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind.


2. Fristen
2.1 Fertigstellungsdaten gelten stets nur annähernd und nicht als bindend, unabhängig von den Aussagen der Vertreter von Finca Care SL, ihren Angestellten, Kooperationspartnern oder Subunternehmern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine feste Frist vereinbart wurde.
2.2 Hat Finca Care SL eine Verzögerung nicht zu vertreten oder gerät der Kunde mit Zahlungen in Rückstand, verschiebt sich der Fertigstellungstermin von Finca Care SL entsprechend. Ein Anspruch auf Schadensersatz besteht in diesem Fall nicht. Gleiches gilt für Fälle von höherer Gewalt.
2.3 Sollte schriftlich eine feste Frist und eine Vertragsstrafe bei Nichterfüllung innerhalb dieser Frist vereinbart sein, so bezieht sich der vereinbarte Prozentsatz auf die Nettosumme des vereinbarten Leistungspreises. Besteht die Leistung aus mehreren Teilwerken, so bezieht sich der vereinbarte Prozentsatz nur auf den Teil der Werke, der nicht innerhalb der vereinbarten Frist fertiggestellt ist, nicht jedoch auf das Gesamtprojekt. Die maximale Vertragsstrafe wird beschränkt auf 5% der Gesamtabrechnungssumme.
2.4 Eine Erfüllung durch Finca Care SL vor dem vereinbarten Leistungs- oder Liefertermin ist jederzeit möglich.


3. Zusatz- und Nachtragsarbeiten
3.1 Zusatzleistungen, d.h. Leistungen, die nicht im ursprünglichen Angebot oder Vertrag enthalten sind, werden nur ausgeführt, wenn sie vom Kunden schriftlich in Auftrag gegeben wurden und die Vertragsparteien sich zuvor schriftlich über das Auftragsvolumen und die Vergütung geeinigt haben. Zu diesem Zweck stellt die Finca Care SL ein Formular („Nachtragsbeauftragung“) zur Verfügung, auf welches die vorliegenden AGB Anwendung finden.
3.2 Wünscht der Kunde geänderte Leistungen, d.h. Leistungen, die von dem ursprünglichen Angebot oder Vertrag abweichen und die Leistungen, so wie sie im Angebot oder Vertrag enthalten sind, modifizieren, macht die Finca Care SL dem Kunden ein neues Angebot, an das sie wiederum zwei Wochen gebunden ist. Die geänderte Beauftragung hat durch einen neuen, von beiden Seiten zu unterzeichnenden Vertrag zu erfolgen. Der ursprüngliche Vertrag wird durch den neuen Vertrag ersetzt. Erst nach Unterzeichnung ist die Finca Care SL verpflichtet, die geänderten Leistungen auszuführen.


4. Vergütung
4.1 Als Vergütung kann in der Individualabrede eine Einheitspreis-, Pauschalpreis- oder Stundenlohnvereinbarung getroffen werden.
4.2 Wird eine Einheitspreisvereinbarung getroffen, wird die Vergütung nach dem Einheitspreis und den tatsächlich angefallenen Massen bzw. Mengen an Material berechnet, insofern diese von Finca Care SL zur Verfügung gestellt werden. Die geschätzten Massen bzw. Mengen im Kostenvoranschlag oder im Vertrag stellen unverbindliche Kalkulationshilfen dar und können nach oben oder unten abweichen.
4.3 Wird eine Pauschalpreisvereinbarung getroffen, vereinbaren die Parteien also einen Gesamtpreis für Leistungen und Materialien, so ist die Finca Care SL trotz Preiserhöhungen von Materialien oder Löhnen an diesen Gesamtpreis gebunden. Dies gilt nicht im Falle von zusätzlichen, geänderten oder unvorhergesehenen Leistungen. Diese werden gesondert berechnet. Klausel C. 3. findet insofern entsprechende Anwendung. Bedingungen C. 1.1 und C. 1.2 Satz 2 finden auf Pauschalpreisvereinbarungen keine Anwendung.
4.4 Wird eine Stundenlohnvereinbarung getroffen, so berechnet die Finca Care SL die anfallenden Materialkosten entweder bereits in den vereinbarten Stundensatz mit ein, oder sie werden nach den tatsächlich angefallenen Massen bzw. Mengen berechnet. In diesem Fall gelten die Regelungen für die Einheitspreisvereinbarungen in Bedingung 4.2 entsprechend.
4.5 Jede Vergütungsvereinbarung unterliegt der zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen spanischen Umsatzsteuer (IVA), insofern nicht das Reverse-Charge-Verfahren zum Tragen kommt.


5. Zahlung
5.1 Soweit keine anderslautende schriftliche Regelung getroffen ist, ist die Zahlung fällig, wenn das Werk übergeben wird oder die Dienstleistung erbracht wurde.
5.2 Finca Care SL behält sich das Recht vor, für ihre Werke oder Dienstleistungen einen Kostenvorschuss oder eine Vorauszahlung zu verlangen. Bedingung C. 1.3 gilt entsprechend.
5.3 Eine Verrechnung des Kostenvorschusses oder der Vorauszahlung ist erst mit der Schlussrechnung zulässig. Eine Verzinsung des Kostenvorschusses oder der Vorauszahlung ist ausgeschlossen.
5.4 Die Finca Care SL hat das Recht, Abschlagszahlungen in Höhe des tatsächlichen Leistungsstandes (Leistungsfortschritt), ggf. zuzüglich des darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages, zu verlangen. Die Abschlagszahlungen sind fällig sieben Kalendertage nach Zugang der Abschlagsrechnung beim Kunden.
5.5 Die Finca Care SL ist auch berechtigt, pauschale Abschlagsrechnungen nach Zahlungsplan, ggf. zuzüglich des darauf entfallenen Umsatzsteuerbetrages, zu stellen. Ein gesonderter Leistungsnachweis ist bei der Stellung von pauschalen Abschlagsrechnungen nicht erforderlich. Die Abschlagszahlungen sind fällig sieben Kalendertage nach Zugang der Abschlagsrechnung beim Kunden.
5.6 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug für die von Finca Care SL erbrachten Werke und Dienstleistungen, werden die entsprechenden gesetzlichen Zinsen fällig, die der Kunde zu zahlen hat. Bei Zahlungsverzug hat die Finca Care SL weiterhin das Recht, ohne Ankündigung die weiteren Arbeiten mit Ablauf der Fälligkeit einer Zahlung einzustellen, bis die jeweilige Zahlung getätigt ist. Bedingungen C. 1.3 sowie C. 2.2 gelten entsprechend.
5.7 Die Schlussrechnung und -zahlung erfolgt unter der Voraussetzung der Gesamtabnahme der Leistungen des Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Erfolgt die Abnahme erst nach Erstellung der Schlussrechnung, beginnt die Zahlungsfrist mit Datum des schriftlichen Abnahmeprotokolls.
5.8 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen und / oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen sowie mit Gegenforderungen, die im Gegenseitigkeitsverhältnis zum Honoraranspruch bestehen (z. B. Ersatzansprüchen wegen Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten) und / oder die aus einem zur Leistungsverweigerung berechtigendem Anspruch hervorgegangen sind, aufrechnen.


6. Sicherheitsleistung
Die Finca Care SL unterhält eine ausreichende Versicherung für Materialschäden, Bürgschafts- oder andere finanzielle Garantien, weshalb ein Einbehalt nach Bedingung 19 1. a) LOE von 5% auf jede Proforma- oder Endrechnung ausgeschlossen wird.


7. Planunterlagen, Stoffe, Materialien sowie Art und Weise der Ausführung
7.1 Der Kunde hat der Finca Care SL unverzüglich nach Anforderung alle zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen durch die Finca Care SL oder ihrer Nachunternehmer notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
7.2 Finca Care SL haftet nicht für Schäden, die aus der Verwendung von durch den Kunden vorgeschriebenen Stoffen, Materialien oder die durch diesen vorgeschriebene Art und Weise der Ausführung der Arbeiten entstehen. Bedenken und Behinderungen hinsichtlich Stoffen, Materialien oder der Ausführung der Arbeiten werden i.d.R. von der Finca Care SL schriftlich angezeigt. In diesem Fall ist die Finca Care SL berechtigt, die Arbeiten einzustellen, bis die Behinderung oder die Ursache für die Bedenken beseitigt sind. Erteilt der Kunde die Anordnung, dass trotz Bedenken- oder Behinderungsanzeige weitergearbeitet werden soll, übernimmt die Finca Care SL keine Gewährleistung für eventuelle Schäden aus dieser Arbeit oder für den Fall, dass die Arbeiten nicht mangelfrei ausgeführt werden können.


8. Abnahme
8.1 Finca Care SL übergibt das Werk an den Kunden an dem vereinbarten Datum oder an dem Datum, das von Finca Care SL ausdrücklich festgelegt wurde.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
8.3 Die Finca Care SL ist berechtigt, die Teilabnahme von bereits fertiggestellten Werken oder in sich abgeschlossenen Teilen der Leistung zu verlangen.
8.4 Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung des Werkes und schriftlicher Benachrichtigung des Kunden durch die Finca Care SL hierüber innerhalb von 30 Kalendertagen ab Zugang der Benachrichtigung durch gemeinsame Erstellung eines schriftlichen Abnahmeprotokolls.
8.5 Nimmt der Kunde trotz schriftlicher Aufforderung durch die Finca Care SL innerhalb einer Frist von 30 Kalendertagen ab Zugang der Benachrichtigung nicht ab, macht keine Mängel geltend oder lehnt die Abnahme nicht ab, gilt das Werk gem. Art. 6.4 LOE als abgenommen.
8.6 Die Abnahme gilt auch als stillschweigend erteilt, wenn der Kunde dies durch Handlungen wie regelmäßigen Gebrauch ohne die Geltendmachung von Mängeln deutlich erkennbar macht.


9. Beschaffenheit des Werkes, Mängelrechte und Gewährleistung
9.1 Die Qualität der von Finca Care SL verwendeten bzw. erbrachten Materialien und Werkleistungen ergibt sich aus den vertraglichen Absprachen der Parteien, ansonsten ist ein durchschnittlicher Standard geschuldet, es sei denn, aus der Natur der Sache ergibt sich eine höhere oder geringere Qualität.
9.2 Allgemeine Angaben von Finca Care SL zum Werk außerhalb des hierüber abgeschlossenen Vertrages, etwa in Prospekten, Präsentationen, Internetdarstellungen etc., insbesondere solche zu Maßen, Gewichten, Leistung, Farbe, Gebrauch etc. sowie sämtliche Abbildungen sind nur annähernde Werte und stellen keine garantierten oder vereinbarten Beschaffenheitsangaben dar, solange nicht ein ausdrücklicher Hinweis auf diese erfolgt. Finca Care SL ist berechtigt, das Werk sowie die verwendeten Materialien anzupassen und zu modifizieren.
9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass die von der Finca Care SL erbrachten oder gelieferten Produkte und Werkleistungen einer ständigen Pflege, Instandhaltung, Wartung und Überprüfung bedürfen. Soweit nach Übergabe des Werkes auftretende Defekte darauf zurückzuführen sind, dass entsprechende Maßnahmen unterblieben sind, stellen diese Defekte keinen Mangel des Werkes oder der Dienstleistung dar.
9.4 Weicht die Ist-Beschaffenheit von der Soll-Beschaffenheit des Werkes ab, hat Finca Care SL das Recht auf Nacherfüllung, ohne dass dies den Kunden dazu berechtigt, Schadensersatz zu fordern.
9.5. Die sich aus den Mängelansprüchen ergebenden Leistungen und Rechte sind höchstpersönlich und nicht übertragbar. Sie können nur vom Kunden ausgeübt werden, und dieser kann sie nicht auf einen Dritten übertragen, der außerhalb der rechtlichen Beziehung steht.
9.6 Die Gewährleistungsfrist des Kunden beginnt mit Abnahme der Leistungen ohne Geltendmachung von Mängeln oder ab der Behebung von solchen.
9.7 Kommt die Finca Care SL einer Aufforderung des Kunden zur Mängelbeseitigung nach und gewährt der Kunde den Zugang zum Objekt zum vereinbarten Termin schuldhaft nicht oder stellt sich heraus, dass ein Mangel objektiv nicht vorlag, hat der Kunde der Finca Care SL die ihr entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.
9.8 Sollte Finca Care SL die bei Ausführung der Leistungen anfallenden Verpackungen, Behälter, Paletten o.ä. sowie den von ihr verursachten Bauschutt, Materialreste und dergleichen unter gleichzeitiger Säuberung und Reinigung aller von ihm verursachten Verschmutzungen nach Beendigung ihrer Leistungen nicht entfernen, so hat der Kunde diese Entfernung schriftlich und unter angemessener Fristsetzung von der Finca Care SL zu verlangen. Kommt die Finca Care SL innerhalb der gesetzten Frist nicht nach, ist der Kunde zur Ersatzvornahme berechtigt. Die Kosten hierfür dürfen allerdings einen Betrag von 0,5 % der Vertragssumme nicht übersteigen.


10. Kündigung
10.1 Der Kunde kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. In diesem Fall hat die Finca Care SL das Recht auf Schadensersatz bezüglich all ihrer Kosten, Arbeitsleistungen und Nutzbarkeit des bereits erbrachten Werkes.
10.2 Finca Care SL kann den Vertrag kündigen, wenn
a) der Kunde seinen Vertragspflichten nicht nachkommt,
b) der Kunde mit einer Abschlags- oder Teilzahlungen in Verzug ist,
c) die Arbeiten wegen ungerechtfertigter Gründe auf Grund der Entscheidung des Kunden über einen Zeitraum von mehr als fünf Tagen zum Erliegen kommen.


D. AGB FÜR DAS LEISTUNGSSPEKTRUM VERMITTLUNG


1. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot
1.1 Sämtliche durch Finca Care SL erteilten Informationen und Unterlagen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für ihre Kunden bestimmt. Ihren Kunden ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Finca Care SL, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben.
1.2 Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, Finca Care SL die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

2. Vorkenntnisse
2.1 Ist ein von Finca Care SL angebotenes Objekt ihrem Kunden bereits bekannt, so hat dieser ihr innerhalb von drei Kalendertagen die bestehende Vorkenntnis schriftlich mitzuteilen.
2.2 Geschieht dies nicht, so hat der Kunde Finca Care SL im Wege des Schadensersatzes sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die ihr dadurch entstehen, dass der Kunde sie nicht über die bestehende Vorkenntnis informiert hat.

3. Doppeltätigkeit
Finca Care SL darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. Die Kunden erteilen Finca Care SL die entsprechende Zustimmung und befreien Finca Care SL vom Selbstkontrahierungsverbot. Bei Doppeltätigkeit ist Finca Care SL zur Unparteilichkeit verpflichtet.

4. Haftungsbeschränkung
4.1 Finca Care SL weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen (Objekt-) Informationen, Unterlagen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von Finca Care SL auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben lediglich im Rahmen ihrer Möglichkeiten überprüft worden sind.
4.2 Es obliegt dem Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Finca Care SL, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit der weitergegebenen Informationen keinerlei Haftung.
4.3 Die Haftung für auf der Homepage der Finca Care SL befindliche Inhalte sowie die Prospekthaftung bleiben hiervon unberührt.
4.4 In allen Fällen ist die Haftung der Finca Care SL auf die Höhe der erhaltenen Verkaufsprovision beschränkt.

5. Rückfragenklausel
5.1 Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei Finca Care SL rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
5.2 Der Auftraggeber erteilt Finca Care SL hiermit die Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber der Eigentümergemeinschaft bzw. deren Hausverwalter, wie sie dem Auftraggeber als Eigentümer zustehen. Falls erforderlich wird der Auftraggeber Finca Care SL die entsprechenden Autorisierungen und Vollmachten auf seine Kosten ausstellen.


6. Ersatz- und Folgegeschäfte
6.1 Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß der vereinbarten Provisionssätze besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der von Finca Care SL entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und von Finca Care SL nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
6.2 Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.


7. Vertragsabschluss/Provision
7.1 Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von Finca Care SL im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von Finca Care SL entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung durch Finca Care SL ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit.
7.2 Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Finca Care SL nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
7.3 Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig.
7.4 Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Finca Care SL hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne Teilnahme der Finca Care SL so ist der Kunde verpflichtet, ihr unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.


Stand: März 2022
In Überarbeitung